Vereinsabend vom 09.10.2026

abgesagt

Tierschutz in der Aquaristik und Tierschutz-Gesetz Paragraph 11

Friedrich Dümmler – Veterinärhygienekontrolleur

Leider fiel der Vereinsabend krankheitsbedingt aus, wir konnten keinen adäquaten Ersatz organisieren.

Das Tierschutzgesetz regelt, dass bestimmte gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren, wie Zucht, Handel, Haltung, Ausbildung und Vorführung, eine behördliche Erlaubnis erfordern. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde (Veterinäramt) erteilt, wenn die verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und die Haltung den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.

Der Schwerpunkt im Vortrag wird auf die private Zierfischhaltung gelegt, wie z.B.:

  • Wer benötigt überhaupt in der privaten Zierfischhaltung eine Erlaubnis?
  • Gibt es Kennzahlen an denen ich erkennen kann, ob meine Hobbyzucht als gewerbsmäßig eingestuft werden könnte?
  • Darf ein §11 Inhaber mehr als ein privater Tierhalter?

 Bilder©Verein