Das Tierschutzgesetz regelt, dass bestimmte gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren, wie Zucht, Handel, Haltung, Ausbildung und Vorführung, eine behördliche Erlaubnis erfordern. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde (Veterinäramt) erteilt, wenn die verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und die Haltung den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
Der Schwerpunkt im Vortrag wird auf die private Zierfischhaltung gelegt, wie z.B.:
Bilder ©Verein
Der Vortrag findet um 20 Uhr statt, Treffpunkt ab 19 Uhr im Vereinslokal Küffner Hof, Neudeck 21 in 74243 Langenbrettach.
Interessierte sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei, Parkplätze kostenlos im Hof vorhanden.
Küffner Hof Neudeck 21 74243 Langenbrettach
Anfahrt Vereinsgaststätte Küffner Hof – Aquarien- und Terrarienfreunde Hohenlohe e.V. (aquarienfreunde.de)